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Dokument-ID: 1134795
6.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
Voraussetzung für eine Vorschussgewährung nach dem UVG ist zunächst, dass das betreffende minderjährige Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat (§ 2 Abs 1 S 1 UVG).