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Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.5 Vermögensrechtliche Ansprüche der Ehegatten zueinander

Die im Scheidungsfolgenvergleich getroffene Vereinbarung über die gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verhältnis der Ehegatten zueinander bezieht sich nur auf die Aufteilung des „ehelichen Gebrauchsvermögens“ und der „ehelichen Ersparnisse“ iSd § 81, nicht hingegen auf die in § 98 ABGB normierten Abgeltungsansprüche aus der Mitarbeit im Erwerb des anderen Ehegatten, weil diese nicht auf „den Fall der Scheidung“ beschränkt sind, sondern schon vor Ehelösung entstehen.

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