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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.5 Aussichtslosigkeit einer Exekutionsführung (§ 4 Z 1 UVG)

Titelvorschüsse sind darüber hinaus aber auch zu gewähren, wenn (§ 4 Z 1 UVG) zwar die Voraussetzungen des § 3 Z 1 UVG gegeben sind, aber die Führung einer Exekution nach § 3 Z 2 UVG aussichtslos scheint, besonders weil im Inland ein Drittschuldner oder ein Vermögen, dessen Verwertung einen die laufenden Unterhaltsbeiträge deckenden Ertrag erwarten lässt, nicht bekannt ist.

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