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Neu Dokument-ID: 260136

Andrea Futterknecht - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.10 Beweisverfahren

Beweismittel

Unbeschränktheit der Beweismittel

Zur Feststellung des Sachverhalts kann jedes dafür geeignete Beweismittel verwendet werden.

Im Verfahren Außerstreitsachen gilt der Unmittelbarkeitsgrundsatz nicht, der Richter ist daher in der Wahl der Beweismittel, durch die er die Wahrheit zu finden erwartet, in keiner Richtung gebunden (RIS-Justiz RS0006319).

Untersuchungsgrundsatz

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