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Dokument-ID: 1197524
13.3.3 Unterhalt
Zwischen Lebensgefährten besteht keine gesetzliche Unterhaltspflicht (Linder, aaO, LebG – Rechtsfolgen/Innen Rz 7). Eine generelle Unterhaltspflicht unter Lebensgefährten wäre der tendenziellen Unverbindlichkeit von Lebensgemeinschaften nicht angemessen, auch im internationalen Vergleich ist sie idR nicht vorgesehen (Fischer-Czermak/Beclin, aaO, 189).