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Kommentar

§ 71 AußStrG

Keine Bindung an Zulässigkeitsausspruch des Rekursgerichts (§ 71 Abs 1 AußStrG)

Bei der Prüfung der Zulässigkeit des Revisionsrekurses ist der Oberste Gerichtshof an einen Ausspruch des Rekursgerichts nach § 59 Abs 1 Z 2 nicht gebunden (Abs 1).

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