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Dokument-ID: 1161609
16.1.3 Höhe der Familienbeihilfe, Eigeneinkommen des Kindes
Die Familienbeihilfe beträgt monatlich (ab 01.01.2024):
- EUR 132,30 für jedes Kind ab Beginn des Kalendermonats der Geburt
- EUR 141,50 für jedes Kind ab Beginn des Kalendermonats, in dem es das 3. Lebensjahr vollendet
- EUR 164,20 für jedes Kind ab Beginn des Kalendermonats, in dem es das 10. Lebensjahr vollendet
- EUR 191,60 für jedes Kind ab Beginn des Kalendermonats, in dem es das 19. Lebensjahr vollendet