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Dokument-ID: 1161632
16.7 Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
Unter Schulveranstaltungen sind gem § 1 Abs 2 Schulveranstaltungenverordnung 1995 (SchVV) grundsätzlich insbesondere Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage, berufspraktische Tage, Sportwochen und Projektwochen zu verstehen.