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Dokument-ID: 1161616
16.3 Kinderbetreuungsgeld
Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:
- Das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto
- Das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens
- Die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
- Der Partnerschaftsbonus