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Albert Scherzer - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.7.1 Ehefähigkeit

Ermittlung der Ehefähigkeit

Die Personenstandsbehörde hat gem § 14 PStG 2013 vor der Eheschließung die Ehefähigkeit der Verlobten aufgrund der vorgelegten Urkunden in einer mündlichen Verhandlung zu ermitteln; hierüber ist eine Niederschrift aufzunehmen.

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