7.4.1 Vorbemerkungen zum Antrag auf Überlassung der Verlassenschaft an Zahlungs statt
Durch die Überlassung der Verlassenschaft an Zahlungs statt – auch bezeichnet als „iure-crediti-Einantwortung“ – erhalten ein oder mehrere Verlassenschaftsgläubiger die Aktiva einer überschuldeten Verlassenschaft gewissermaßen als Abschlag auf ihre Forderungen. So kann die Einleitung eines in der Regel wesentlich kostspieligeren Insolvenzverfahrens vermieden werden. Dieses Verfahren ist sohin neben der Verlassenschaftsinsolvenz und der Übernahme von Verlassenschaften oder Teilen davon nach § 153 AußStrG eine der Möglichkeiten des Unterbleibens eines Verlassenschaftsverfahrens.