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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

16.2.2 Kindermehrbetrag

Zur Geltendmachung des (vollen) Familienbonus ist ein Einkommen ab einer gewissen Höhe erforderlich (für 2022 war bspw davon auszugehen, dass bei einem Kind der Familienbonus Plus erst ab einem monatlichen Einkommen von rund EUR 2.075,– brutto voll ausgeschöpft werden konnte). Um hier gewisse Benachteiligungen etwas abzufedern, können Alleinverdiener bzw Alleinverdienerinnen sowie Alleinerzieher bzw Alleinerzieherinnen einen Anspruch auf den Kindermehrbetrag haben, wenn ihr Einkommen und damit auch die Einkommensteuer so niedrig ist, dass kein Anspruch auf den Familienbonus besteht.

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