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Neu Dokument-ID: 631918

FORUM Media (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.9.5 Abfrage des Sterbedatums

Auskunftsansprüche

Soweit der Tod einer Person nach dem 1. November 2014 beurkundet oder der Sterbefall gesichert nacherfasst wurde, und diese Person durch Namen und ein zusätzliches Merkmal, wie etwa das Geburtsdatum, eindeutig bestimmt werden kann, ist über das Datum und den Ort des Todes Auskunft zu erteilen:

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