6.1 Einleitung
In Ergänzung zur Kommentierung der Bestimmungen des AußStrG zu Verfahren betreffend Kindesunterhalt sowie zum Fachbeitrag Kindesunterhaltsrecht soll im Folgenden ein Abriss der Rechtslage zum Unterhaltsvorschuss nach dem UVG gegeben werden, zumal auch Unterhaltsvorschüsse grundsätzlich im Außerstreitverfahren geltend zu machen sind. Dieser kann allerdings grundsätzlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben – zumal die Rechtsprechung auch hier umfangreich ist, sondern soll dem Rechtsanwender vor allem ein Gefühl für die involvierten Fragen und Problemkreise geben.