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Barbara Briefer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.4 LGVÜ

Entscheidungen aus der Schweiz, Norwegen und Island sind an sich nach den Bestimmungen des LGVÜ zu vollstrecken.

Hinweis:

Der Text des LGVÜ findet sich im Internet bspw unter https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2010/5609.pdf.

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