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Dokument-ID: 1078975
3.4.4 LGVÜ
Entscheidungen aus der Schweiz, Norwegen und Island sind an sich nach den Bestimmungen des LGVÜ zu vollstrecken.
Hinweis:
Der Text des LGVÜ findet sich im Internet bspw unter https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2010/5609.pdf.