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Dokument-ID: 1134797
6.2.5 Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten
Das Abstellen auf das Staatsbürgerschaftskriterium in § 2 UVG wäre als unionsrechtswidrig einzustufen, weshalb die Bezugnahme auf die österreichische Staatsbürgerschaft so zu lesen ist, dass damit die Staatsbürgerschaft eines EU Mitgliedstaats gemeint ist (RIS-Justiz RS0125925).