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Neu Dokument-ID: 816160

Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.8 Veräußerungs- und Belastungsverbot im Zusammenhang mit einvernehmlicher Ehescheidung

Einvernehmliche Ehescheidung – Veräußerungs- und Belastungsverbot

Ein zwischen Ehegatten wirksam vereinbartes und bücherlich eingetragenes Veräußerungs- und Belastungsverbot verliert durch die Scheidung der Ehe seine Rechtswirkung nicht (RS0010724).

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