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Neu Dokument-ID: 003471

Kommentar

§ 166 AußStrG

Zweck und Errichtung des Inventars

Zuordnungskriterium Besitz

Maßgeblich für die Aufnahme in das Inventar sind in erster Linie die Besitzverhältnisse am Todestag des Erblassers (RS0122722 = OGH 09.08.2007, 2 Ob 153/07z; OGH 25.06.2024, 2 Ob 85/24z).

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