11.6 Partnerschaftsvereinbarungen
Wie auch bei Ehen mit den Ehepakten sind auch bei eingetragenen Partnerschaften vertragliche Vereinbarungen, die Angelegenheiten des partnerschaftlichen Vermögens oder der aus der eingetragenen Partnerschaft resultierenden wechselseitigen Unterhaltsansprüche regeln, in gewissem Rahmen möglich. Die diesbezüglichen Regelungen nach § 23 Abs 5 EPG und § 40 EPG entsprechen im Wesentlichen den eherechtlichen Bestimmungen nach § 80 EheG und § 97 EheG, sodass auch hier auf die diesbezügliche Rsp und Lehre zurückgegriffen werden kann.