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Neu Dokument-ID: 318984

Kommentar

§ 75 AußStrG

Mindesterfordernisse

Der Abänderungsantrag hat neben den allgemeinen Erfordernissen eines Anbringens zu enthalten:

  1. die Bezeichnung des Beschlusses, dessen Abänderung begehrt wird;
  2. die Gründe, weshalb die Abänderung beantragt wird;
  3. Angaben über die Umstände, aus welchen sich die Einhaltung der Frist nach § 74 AußStrG ergibt.

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