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Dokument-ID: 1120141
5.20.1 Optionen des Vaters
Beim Scheinvater handelt es sich um einen Mann, der aufgrund seiner rechtlichen Vaterstellung oder auch bloß im Glauben an seine Vaterschaft Unterhaltsleistungen an ein Kind erbracht hat, obwohl er tatsächlich nicht der Vater ist. Dem Scheinvater stehen folgende Optionen offen.