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Neu Dokument-ID: 1079070

Barbara Briefer | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3.5 Anerkennung ausländischer Adoptionen außerhalb des Anwendungsbereiches des HAÜ

Die Anerkennung ausländischer Entscheidungen über die Annahme an Kindes statt ist – außerhalb des Anwendungsbereiches des HAÜ und sonstiger völkerrechtlicher Normen – in §§ 91a ff AußStrG geregelt (siehe dazu die Kommentierungen zu diesen Bestimmungen).

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