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Dokument-ID: 1188413
17.4 Zustellung ausländischer Dokumente im Inland
Zustellungen von Dokumenten ausländischer Behörden im Inland sind grundsätzlich gleichfalls in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen, mangels solcher nach dem ZustG vorzunehmen (§ 12 Abs 1 S 1 ZustG).