© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 241326

Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.3 Einvernehmen über die Scheidung

Gem § 55a Abs 1 EheG darf die Ehe nur geschieden werden, wenn die Ehepartner eine schriftliche Vereinbarung über die wesentlichen Scheidungsfolgen dem Gericht unterbreiten oder vor Gericht schließen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Außerstreitgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop