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Dokument-ID: 1078978
3.4.7 Bilaterale Grundlagen für die Vollstreckung
Grundlage für die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen können sich schließlich auch aus bilateralen Staatsverträgen ergeben. Aus österreichischer Sicht ist hier – außerhalb der Mitgliedstaaten der EU – auf folgende Verträge zu verweisen: