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Alexandra Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.4 Ehegattenunterhalt

Die Ehegatten sind bei der Gestaltung der unterhaltsrechtlichen Vereinbarung grundsätzlich keinen Beschränkungen unterworfen. Möglich sind bspw ein wechselseitiger Unterhaltsverzicht, eine zeitlich befristete Unterhaltsvereinbarung, unbefristeter Unterhalt etc.

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