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Dokument-ID: 816151
4.3.4 Ehegattenunterhalt
Die Ehegatten sind bei der Gestaltung der unterhaltsrechtlichen Vereinbarung grundsätzlich keinen Beschränkungen unterworfen. Möglich sind bspw ein wechselseitiger Unterhaltsverzicht, eine zeitlich befristete Unterhaltsvereinbarung, unbefristeter Unterhalt etc.