© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 003532

Kommentar

§ 172 AußStrG

Anwendungsfall und Ausstellungspflicht

Auf Verlangen hat der Gerichtskommissär – und nur dieser, nicht auch das Gericht (RS0122835 = OGH 27.11.2007, 10 Ob 3/07z) – den Berechtigten eine Amtsbestätigung über ihre Vertretungsbefugnis (§ 810 ABGB) auszustellen. Diese steht dem/den Erben ex lege ohne vorherige gerichtliche Genehmigung zu.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Außerstreitgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop