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Dokument-ID: 1062577
10.2.4 Anerkennung und Vollstreckung nach dem MSA
Für Österreich ist das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA) mit 11.05.1975 in Kraft getreten, hat jedoch nur noch einen äußerst eingeschränkten Anwendungsbereich, nachdem es zwischen den Mitgliedstaaten der EU von der Brüssel IIb-VO bzw davor der Brüssel IIa-VO und darüber hinaus auch vom KSÜ verdrängt wird.