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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

16.3.4 Partnerschaftsbonus (§ 5b KBGG)

Haben die Eltern das (pauschale oder einkommensabhängige) Kinderbetreuungsgeld für dasselbe Kind zu annähernd gleichen Teilen, mindestens jedoch im Ausmaß von je 124 Tagen, beansprucht, so gebührt jedem Elternteil nach Ende des Anspruchszeitraumes auf Antrag ein Partnerschaftsbonus in Höhe von EUR 500,– als Einmalzahlung. Damit soll der Anreiz einer partnerschaftlichen Aufteilung der Kinderbetreuungszeiten verstärkt werden.

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