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Dokument-ID: 1079064
6 EU-Unterhaltsverordnung ua
Bei der internationalen Unterhaltsdurchsetzung ist zunächst zu unterscheiden, ob ein Unterhaltsanspruch erst gerichtlich geltend gemacht werden soll, ob also ein gerichtlicher Titel erst geschaffen werden soll oder ob ein Titel bereits besteht und vollstreckt werden soll; in letzterem Fall ist zu unterscheiden, ob ein ausländischer Titel im Inland oder ein inländischer Titel im Ausland vollstreckt werden soll.