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Dokument-ID: 1188300
4.3.2 Regelungen zum Kindesunterhalt
Ein weiterer notwendiger Punkt der Vereinbarung betrifft die Unterhaltspflicht gegenüber den noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kindern, sofern die Kinder zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses zumindest noch von einem Elternteil vertreten werden können.