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Dokument-ID: 1171608
2.4 Mutterschaft
Gem § 143 ABGB ist Mutter diejenige Frau, die das Kind geboren hat.
Ein Anerkenntnis der Mutterschaft ist dem materiellen österreichischen Recht fremd, legt § 143 ABGB doch klar fest, dass Mutter diejenige Frau ist, die das Kind geboren hat (mater semper certa est).