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Dokument-ID: 1068068
4.5 Besonderheiten bei Entführungen zwischen EU-Mitgliedstaaten
Bei Entführungsfällen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten entsprechend der Brüssel IIb-VO (bzw bis 30.07.2022 die Brüssel IIa-VO) gewisse Besonderheiten, auf die in der Praxis Bedacht zu nehmen ist.