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Dokument-ID: 1013507
8.3.1 Haftung des Erwachsenenvertreters gegenüber dem Vertretenen
Verschuldenshaftung oder Amtshaftung?
Im Zentrum der Haftung von Erwachsenenvertretern und Kuratoren steht § 249 ABGB. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend von Erwachsenenvertretern gesprochen, die rechtlichen Rahmenbedingungen gelten jedoch sinngemäß auch für Kuratoren.