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Dokument-ID: 1144606
6.4 Doppelresidenz, „Nestmodell“
Praktische Anwendung
Von einer Doppelresidenz spricht man nun, wenn die Eltern eines Kindes nicht im gemeinsamen Haushalt leben und das Kind sowohl bei der Mutter als auch beim Vater wohnt, indem es in etwa gleichen Zeiträumen zwischen den Haushalten der Eltern wechselt (Fischer-Czermak, Doppelresidenz aus obsorge- und kontaktrechtlicher Sicht, EF-Z 2019, 250; Barth-Richtarz, „Doppelresidenz“ – ein ideales Modell für Kinder?, iFamZ 2009, 129).