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Neu Dokument-ID: 679525

Andrea Futterknecht - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6 Sammlung der Entscheidungsgrundlagen; Mündlichkeit und Öffentlichkeit

Untersuchungsgrundsatz

Das Gericht hat von Amts wegen dafür zu sorgen, dass alle für seine Entscheidung maßgebenden Tatsachen aufgeklärt werden, und sämtliche Hinweise auf solche Tatsachen entsprechend zu berücksichtigen.

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