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Neu Dokument-ID: 254996

Andrea Futterknecht - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Parteien

Parteibegriff

Legaldefinition

Parteien eines außerstreitigen Verfahrens sind

  1. der Antragsteller,
  2. der vom Antragsteller als Antragsgegner oder sonst als Partei Bezeichnete (= Partei im formellen Sinn),
  3. jede Person, soweit ihre rechtlich geschützte Stellung durch die begehrte oder vom Gericht in Aussicht genommene Entscheidung oder durch eine sonstige gerichtliche Tätigkeit unmittelbar beeinflusst würde (= Partei im materiellen Sinn), sowie
  4. jede Person oder Stelle, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften in das Verfahren einzubeziehen ist (= Legalpartei).

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