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Neu Dokument-ID: 003559

Kommentar

§ 180 AußStrG

Rechtsmittelverzicht

Ein Rechtsmittelverzicht bewirkt, dass die Einantwortungsurkunde kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung sofort mit ihrer Erlassung formell rk wird, die materielle Rk aber mit Zustellung an alle materiell Berechtigten bewirkt wird (RS0124995 = OGH 12.05.2009, 5 Ob 74/09g).

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