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Dokument-ID: 1188403
17.2.3 Zustellbevollmächtigte
Sollte ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt sein, so ist dieser Empfänger: Die Parteien und Beteiligten können grundsätzlich nämlich idR andere natürliche oder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht; § 9 Abs 1 ZustG).