19.3.1 Die Lösungsfindung im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung
Die Lösungsfindung im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung ist nur eine von vielen Möglichkeiten der Anwendung der Mediation. So kann auch bereits im Vorfeld der Ehe Mediation bei der Vorbereitung eines Ehevertrages behilflich sein, wobei zu beachten ist, dass dieser gem § 1 lit a Notariatsaktgesetz notariatsaktspflichtig ist. Mediation kann dabei helfen, die zugrunde liegenden Bedürfnisse und die Motive für einen Ehepakt zu klären und so verhindern, dass allein der Wunsch nach rechtlicher Sicherheit zu einem schwerwiegenden Missverständnis zwischen den zukünftigen Ehepartnern führt.