12.4.2 Exkurs: Schenkungen zwischen den Ehegatten
Komplizierter kann es bei Schenkungen zwischen den Ehegatten Schenkung im Lauf der Ehe werden:
Schenkungen eines Ehegatten an den anderen während aufrechter Ehe sind insoweit neutral, als sie weder sonst der Aufteilung unterliegende Sachen dem Aufteilungsverfahren entziehen, noch die Zuständigkeit des Außerstreitrichters für jene Sachen begründen, die aus einem der in § 82 Abs 1 Z 1 EheG genannten Gründe nicht der Aufteilung unterliegen (RIS-Justiz RS0113355). Eine aus ehelicher Errungenschaft, also aus während der ehelichen Gemeinschaft Erarbeitetem oder Erspartem erworbene Sache, fällt also (auch dann) in die Aufteilung, wenn sie dem anderen Ehepartner geschenkt wurde (1 Ob 208/19y, EF‑Z 2020/91 [Obergruber] = iFamZ 2020/139 [Deixler‑Hübner]).