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Neu Dokument-ID: 1236988

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.6 Zwangsmittel Geldstrafe

Als erstes Zwangsmittel nennt § 79 Abs 2 AußStrG Geldstrafen, wobei das Gericht an die im Gesetz angeführte Reihenfolge nicht gebunden ist.

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