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Neu Dokument-ID: 318971

Kommentar

§ 66 AußStrG

Taxative Aufzählung der Revisionsrekursgründe

Anders als beim Rekurs sind die Revisionsrekursgründe taxativ aufgezählt. Dies geschieht in einer Form, die dem § 15 AußStrG entspricht (ReVo 224/2003) (EFSlg 118.837, 122.165, 125.772, 129.387).

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