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Dokument-ID: 631928
2.2 Zustellung des verfahrenseinleitenden Antrages (§ 37 Abs 3 Z 2 MRG)
Verfahrenseinleitung/Zustellung gem § 37 Abs 3 Z 2 MRG
In einem Verfahren, das von einem oder mehreren Hauptmietern des Hauses gegen den oder die Vermieter eingeleitet wird, ist der verfahrenseinleitende Antrag auch jenen anderen Hauptmietern des Hauses zuzustellen, deren Interessen durch eine stattgebende Entscheidung darüber unmittelbar berührt werden könnten.