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Dokument-ID: 528216
5.1.4 Vollmachtserfordernisse im Firmenbuchverfahren
Allgemein
Im erstinstanzlichen Firmenbuchverfahren kann – neben den berufsmäßigen Parteienvertreter (Rechtsanwälte und Notare sowie auf einzelne § 11 FBG-Anmeldungen eingeschränkt für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) – die Firmenbuchanmeldung auch durch private Bevollmächtigte vorgenommen werden.