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Dokument-ID: 528141
5.1.2 Anmeldung in vereinfachter Form
Ausnahmen vom Beglaubigungserfordernis
Die Ausnahmen vom grundsätzlichen Beglaubigungserfordernis der Unterschriften auf Anmeldungen zur Eintragung ins Firmenbuch (§ 11 Abs 1 UGB) regelt § 11 FBG mit den sog „Firmenbuch-Anmeldungen in vereinfachter Form“.