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Dokument-ID: 1161614
16.2.4 Alleinerzieherabsetzbetrag
Alleinerziehenden steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu, wenn sich ein Kind ständig in einem Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhält.