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Dokument-ID: 1134830
6.4.4 Vorschüsse während eines Abstammungsverfahrens (§ 4 Z 4 UVG)
Vorschüsse sind schließlich auch dann zu gewähren, wenn die Abstammung eines Kindes in erster Instanz festgestellt und ein Antrag auf Unterhaltsfestsetzung bereits eingebracht worden ist oder für den Fall der Feststellung der Abstammung des Kindes ein gerichtlicher Unterhaltsvergleich geschlossen worden ist.