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Neu Dokument-ID: 1134802

Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.1 Allgemeines

Vorschüsse sind zunächst zu gewähren, wenn (§ 3 UVG)

  • für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel besteht; und
  • der Unterhaltsschuldner nach Eintritt der Vollstreckbarkeit den laufenden Unterhaltsbeitrag nicht zur Gänze leistet; sowie
  • das Kind glaubhaft macht, einen Exekutionsantrag (vgl dazu noch näher im Folgenden) eingebracht zu haben.

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