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Dokument-ID: 1134802
6.3.1 Allgemeines
Vorschüsse sind zunächst zu gewähren, wenn (§ 3 UVG)
- für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel besteht; und
- der Unterhaltsschuldner nach Eintritt der Vollstreckbarkeit den laufenden Unterhaltsbeitrag nicht zur Gänze leistet; sowie
- das Kind glaubhaft macht, einen Exekutionsantrag (vgl dazu noch näher im Folgenden) eingebracht zu haben.