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Dokument-ID: 091697
Notariatsordnung (NO)
§ 113.
Das Geschäftsregister hat Rubriken für
- die fortlaufende Geschäftszahl,
- das Datum der notariellen Amtshandlung,
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift der Parteien,
- den Gegenstand des Vertrags oder Geschäfts,
- die Angabe des Wertes, wenn dieser in der Urkunde bestimmt ist,
- die Form der Errichtung,
- die Art der Feststellung der Identität der Parteien sowie die bei der Feststellung der Identität erhobenen Ausweis- und Urkundendaten,
- Angaben zu den in § 140d Abs. 1 beschriebenen Risikofaktoren für ein potenziell geringeres oder höheres Risiko von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung oder der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung und
- allfällige Anmerkungen
zu enthalten.
(BGBl. I Nr. 93/2024)